Keine Prüfung für Autofahrer

125er mit Pkw-Führerschein

Am 20. Dezember hatte der Deutsche Bundesrat über die „Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ abgestimmt. Danach dürfen Besitzer eines Autoführerscheins auch 125er-Leichtkrafträder und -Roller fahren, ohne weitere Prüfung. Einige Bedingen müssen allerdings erfüllt sein: Der Pkw-Fahrer muss mindestens fünf Jahre Fahrpraxis besitzen, er muss mindestens 25 Jahre alt sein und eine sicherheitsorientierte Schulung in Theorie und Praxis absolvieren – aber keine Prüfung. Die Schulung besteht aus 4 theoretischen Einheiten mit jeweils 90 Minuten sowie auf fünf Praxiseinheiten, ebenfalls jeweils von 90 Minuten Länge, also insgesamt 13,5 Stunden. Die Regelung ist mittlerweile ins Gesetzblatt eingetragen und am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.