Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder auf 60 km/h erhöhen
Der SIP-Scootershop hat an den Deutschen Bundestag einen Petitionsantrag gestellt, der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum bzw. E-Scooter bis zu einer maximalen Dauernennleistung von 4 KW (6 PS), die mit dem im Führerschein der Klasse B integrierten Führerschein der Klasse AM geführt werden dürfen, von 45 […]
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