Kfz-Versicherung

Wechselzeit

Im Herbst werben die meisten Auto- und Motorrad Versicherer verstärkt mit Wechselangeboten. Doch warum ist das so? „Die meisten
Kfz-Versicherungsverträge haben eine Gültigkeit von einem Kalenderjahr“, erklärt Christoph Boermann, Leiter des TÜV Recklinghausen. „Werden diese nicht bis zum 30. November gekündigt, verlängern sie sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr.“ Zusätzlich gibt es für Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, von dem sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, zum Beispiel wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, ohne Leistungsverbesserungen anzubieten.

Genau wie sich die Bedingungen bei dem Versicherungsnehmer verändern – beispielsweise die Schadenfreiheitsklasse, Alter und Wert der Fahrzeugs, praktische Fahrerfahrung des Versicherungsnehmers oder vielleicht auch andere Versicherungen bei einem Anbieter – so verändern viele Versicherungen auch ihre Leistungsangebote und Beiträge regelmäßig. Ein Preis- und Leistungsvergleich kann bequem auf einem der verschiedenen, unabhängigen Vergleichsportale im Internet gemacht werden.

„Wer wechseln will, sollte zu allererst den neuen Vertrag abgeschlossen haben, bevor der alte gekündigt wird“, rät der TÜV-Experte. „Sonst steht man im schlimmsten Fall ohne Versicherung da.“ Das kann vor allem bei der Kasko-Versicherung passieren, da ein Versicherer hier einen Neukunden verweigern
darf – zum Beispiel, weil er häufig Unfälle verschuldet hat.

Egal, ob man wechselt oder nicht, die Zeit für ein kostenfreies Beratungsgespräch bei einer Versicherung oder einem unabhängigen Internet-Vergleichsportal lohnt sich und kann einem viel Geld sparen oder die Gewissheit vermitteln, bereits das beste Angebot genutzt zu haben. Bis zum 30. November muss man sich auf jeden Fall entscheiden.